Wirtschaftsmediation

Bislang gibt es zwar zahlreiche, allerdings zum Teil gegensätzliche und widersprüchliche Definitionen des Begriffs „Mediation“. Daneben gibt es auch noch den ergänzenden Begriff der ADR (= Alternative Dispute Resolution) aus dem Englischen, der im deutschen Sprachgebrauch mit AKB (= Außergerichtliche Konfliktbeilegung) wiedergegeben wird.

Mediation ist, einfach ausgedrückt, eine Methode des Streitschlichtens zweier oder mehr Parteien unter Moderation eines sogenannten Mediators.
Dieser verhält sich in den Verhandlungen der Parteien miteinander neutral – seine Rolle ist die Moderation zum Einen und die inhaltliche Klarlegung der verschiedenen Streitpunkte, dem Konfliktpotenzial, den gegenseitigen Interessen und möglichen Wegen zur Einigung auf der anderen Seite.
Dem Mediator wird kein eigenes Entscheidungsrecht eingeräumt, ihm verbleibt das Recht zur Verhandlungsleitung. Die Parteien treffen ihre Entscheidungen selbst.


Die Methode der Konfliktbeilegung, der Mediation


Die Methode der Mediation beruht auf der Freiwilligkeit aller Beteiligten und dem Vertrauen gegenüber dem Mediator in dessen Funktion als „Schlichter“. Im Falle der Wirtschaftsmediation kommen die streitenden Parteien aus Unternehmen oder Institutionen wie Ämter, Behörden, Gewerkschaften, Vereine und dergleichen. Im Bereich der Wirtschaft sind Konflikte eher die Regel als die Ausnahme – hier dient die Mediation vor allem zur Vermeidung langjähriger gerichtlicher Verhandlungen mit all den daraus entstehenden Kosten und Unannehmlichkeiten. Auch dient die Mediation zur Verkürzung der Konfliktsituation selbst – zum Beispiel kann ein unbefristeter Streik durch eine Mediation verhindert werden. Insgesamt ist eine Mediation aber auch darauf ausgerichtet, dass die geschäftliche Beziehung der Streitenden für zukünftige Verhandlungen in möglichst positive Bahnen gelenkt wird.
Die Wirtschaftsmediation soll zum Einen das Verständnis der beteiligten Parteien an den Notwendigkeiten und Forderungen der anderen Seite fördern, andererseits auch eine Situation schaffen, um die eigenen Argumente auf sachlich ruhiger Ebene vortragen zu können. Für die Zeit der Schlichtungsgespräche gilt für alle Beteiligten die Friedenspflicht – eine Verschärfung der Gespräche durch aktuelle Geschehnisse wird dadurch verhindert. Allerdings kann die Schlichtung durch die Beteiligten jederzeit als gescheitert angesehen und abgebrochen werden.

 

Anlässe der Wirtschaftsmediation


Infrage für eine Mediation kommen sowohl unternehmensinterne Konfliktsituationen als auch Streitigkeiten, die zwei oder mehr Unternehmen betreffen. Zu den externen, also unternehmensübergreifenden Schwierigkeiten zählen vor allem solche zwischen Abnehmern und Lieferanten, Reklamationen von Kunden, Haftungs- und Gewährleistungsangelegenheiten, Konflikte mit Subunternehmern oder im Franchising. Bei den internen Schwierigkeiten kann man bei Mobbingsituationen beginnend, an alle Schwierigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern denken. Aber eben auch an Streitigkeiten zwischen beteiligten Vorgesetzten und Kollegen sowie zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat und so weiter. Die Mediation bietet hier einen direkteren, den beteiligten Menschen näheren Ansatz, als dies bei einem gerichtlichen Verfahren der Fall wäre


Der Ablauf einer Mediation


Als ersten Schritt zu einer Mediation gehört die Verständigung auf dieses Verfahren und die Einigung auf einen speziellen Mediator. Dieser muss vor allem aufgrund seiner Persönlichkeit und gegebenenfalls seiner Stellung außerhalb der Streitparteien zur Kommunikation in diesem Konflikt geeignet sein. Beide Parteien müssen dem Mediator ihr Vertrauen aussprechen können und dieser muss im Gesamtkonflikt eine neutrale Rolle innehaben.

In einem zweiten Schritt führt der Mediator ins Verfahren ein und setzt dabei auch die inhaltlichen, zeitlichen und sonstigen äußeren Rahmenbedingungen fest.

Anschließend findet eine Bestandsaufnahme statt: Beide Parteien erhalten die Gelegenheit, den Konflikt aus ihrer Sicht darzustellen. Dabei beginnt diejenige Partei, welche die Mediation initiiert hat, die anderen Parteien fügen ihre Sichtweise bei. Durch diese Methode erhält der Mediator einen ersten Eindruck, sowohl von einer gemeinsamen „Sprache“ als auch von gemeinsamen Nennern und Unterschieden in der Wahrnehmung oder bei den bekannten Fakten.

Im dritten Hauptschritt geht es darum, die hintergründigen Bedürfnisse und Positionen zu erkennen und freizulegen – also all das, was nicht ausschließlich sachlich oder rechtlich zu unterschiedlichen Meinungen geführt hat. Die Frage, worum geht es den Beteiligten eigentlich wirklich, ist zu klären. In dieser Phase benötigt der Mediator ein besonderes Einfühlungsvermögen.

Wenn damit die Bestandsaufnahme abgeschlossen ist, beginnt im vierten Schritt die eigentliche Lösungssuche. Die Aufgabe des Mediators ist es nun, mit den beteiligten Parteien eine Sammlung möglicher Lösungsideen, Lösungsansätze aufzustellen. Und ganz wichtig wird hier auch die Moderation durch den Mediator – denn es sollte darauf geachtet werden, dass zunächst jede Idee als solche stehen bleiben darf. Abwertungen durch die jeweils andere Partei kommen einer Abwertung der hinter der Idee stehenden Menschen gleich. Statt einer Auf- oder Abwertung könnte man auf vergleichende Sprache achten. „Ich finde diese oder jene Idee besser als die eine Idee, weil…“ ist dabei deutlich respektvoller, als eine Aussage wie „Das ist doch alles Quatsch!“

In der abschließenden Phase geht es um die Findung gemeinsamer Vereinbarungen, Lösungen, die von möglichst allen Beteiligten mitgetragen und eingehalten werden. Dazu gehört natürlich auch die rechtliche Prüfung, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen auch wirklich durchführbar sind.


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© Dipl.-Ing. Tobias Irmscher - Schnorrstraße 70 - 01069 Dresden - 2015